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Nutzungsbedingungen aleno
Hinweise
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Beziehung zwischen Ihnen (« Kontoinhaber») und der aleno AG (« Betreiberin») in Bezug auf Ihre Nutzung des cloud-basierten Restaurantmanagementsystem aleno (« Applikation») und der dazugehörigen Dienstleistungen, die von der Betreiberin erbracht werden. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie mit der Nutzung der Applikation beginnen. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein.
1. Definitionen und Interpretationen
1.1 Definitionen
Wann immer die untenstehenden Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen verwendet werden, haben sie die nachfolgende Bedeutung:
« Applikation» bezeichnet das von der Betreiberin bereitgestellte, cloud-basierte Softwareprogramm, das den Kontoinhabern uneingeschränkten Zugriff auf ihre Gästedaten bietet und ihnen ermöglicht, die Auslastung ihrer Restaurants zu optimieren, ihre administrativen Abläufe zu vereinfachen und die betriebsinternen Aufwände zu reduzieren.
« Cloud-Anbieter» bezeichnet den professionellen Anbieter der Server-Infrastruktur, der von der Betreiberin als Subunternehmerin beigezogen wird, um die Daten sicher zu speichern und dem Kontoinhaber zugänglich zu machen.
« Daten» bezeichnet die Gesamtheit der Gästedaten, Geschäftsdaten, Kontodaten und Nutzerdaten, die von der Betreiberin im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäss dieser Nutzungsvereinbarung verarbeitet werden.
« Datenschutzgesetz» bezeichnet das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz, welches den Schutz der Persönlichkeit von natürlichen und juristischen Personen bezweckt, über die Daten bearbeitet werden.
« Datenschutzerklärung» bezeichnet die Datenschutzerklärung der Betreiberin, welche die Verarbeitung der Daten durch die Betreiberin regelt und über den folgenden Link abrufbar ist: https://www.aleno.me/de/policy
« Direktreservationen» bezeichnet sämtliche persönlichen und telefonischen Reservation von Gästen in einem vom Kontoinhaber erfassten Restaurant.
« DSGVO» bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
« Gäste» bezeichnet die Restaurantgäste des Kontoinhabers.
« Gästedaten» bezeichnet die Personendaten der Gäste, die vom Kontoinhaber oder den einzelnen Nutzern erfasst und von der Betreiberin nach den Grundsätzen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.
« Geschäftsdaten» bezeichnet die betrieblichen Daten des Kontoinhabers sowie der einzelnen Restaurants (wie beispielsweise die Auslastung der Restaurants), die von der Betreiberin erhoben und nach den Grundsätzen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.
« Geschützte Inhalte» bezeichnet sämtliche Texte, Videos, Bilder, Logos, Daten und andere Inhalte, die dem Kontoinhaber und den einzelnen Nutzern von der Betreiberin über die Applikation zur Verfügung gestellt werden.
« Immaterialgüterrechte» bezeichnet die Rechte an Patenten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Designs, Domainnamen, urheberrechtlich geschützten Werken (inklusive Softwareprogrammen) und Datenbanken. Falls es sich bei diesen Rechten um Registerrechte handelt, so umfasst der Begriff Immaterialgüterrechte auch alle ausstehenden Registrierungen sowie das Recht, eine Registrierung zu beantragen.
« Inhaberkonto» bezeichnet das Konto des Kontoinhabers, das dem Kontoinhaber den Zugang zur Applikation und die Nutzung der von der Betreiberin erbrachten Dienstleistungen ermöglicht.
« Kontodaten» bezeichnen die Personendaten des Kontoinhabers, die von der Betreiberin zur Eröffnung eines Inhaberkontos erhoben und von ihr nach den Grundsätzen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.
« Lizenztechnologie» bezeichnet die Immaterialgüterrechte der Betreiberin an der Applikation und den von ihr erbrachten Dienstleistungen, die dem Kontoinhaber zwecks Zugriffes auf die Applikation und Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Gewährung einer begrenzten Lizenz eingeräumt werden.
« Nutzer» bezeichnet die Mitarbeiter des Kontoinhabers sowie die von ihm beigezogenen Drittpersonen und Subunternehmer, die über ein Nutzerkonto Zugriff auf die Applikation erhalten.
« Nutzerdaten» bezeichnet die Personendaten der einzelnen Nutzer, die von der Betreiberin erhoben und nach den Grundsätzen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.
« Nutzerkonto» bezeichnet ein vom Kontoinhaber erstellten Nutzerkonto, das den einzelnen Nutzern Zugriff auf die Applikation ermöglicht.
« Nutzungsgebühr» bezeichnet die Gebühren, die vom Kontoinhaber an die Betreiberin gemäss Ziffer 8 zu bezahlen sind.
« Parteien» bezeichnet die Betreiberin und den Kontoinhaber.
« Personendaten» bezeichnet sämtliche Informationen, die sich gemäss Datenschutzgesetz oder DSGVO auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
« SaaS» oder « Software-as-a-Service» bezeichnet das Vertriebsmodell, das von der Betreiberin verwendet wird, um dem Kontoinhaber den Zugang zur Applikation verfügbar zu machen und die Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
« Supportleistungen» bezeichnet die Dienstleistungen gemäss Anhang 1, die von der Betreiberin erbracht werden, um dem Kontoinhaber die Ausübung der Zugangsrechte zur Applikation zu ermöglichen.
« Webseite der Betreiberin» bezeichnet die Webseite https://www.aleno.me/.
1.2 Interpretationen
Sofern der Kontext keine andere Auslegung erfordert, sollten die folgenden Regeln zur Auslegung dieser Vereinbarung herangezogen werden.
- Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst alle mit ihr verbundenen Unternehmen.
- Die Überschriften in diesen Nutzungsbedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen.
Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen eines anderen Vertragsdokuments die Bedingungen dieser Vereinbarung massgebend sind und Vorrang haben, es sei denn, die Parteien treffen eine abweichende Regelung in einem schriftlich unterzeichneten oder elektronisch signierten Vertrag.
2. Bereitstellung der Applikation
Die Betreiberin verpflichtet sich, dem Kontoinhaber gegen Bezahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr den Zugang zur Applikation bereitzustellen, die für die Verwendung der Applikation und der Dienstleistungen notwendigen Nutzungsrechten einzuräumen und den für die Speicherung der Daten erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung zu stellen. Sofern die Betreiberin neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Applikation vornimmt, gelten die nachstehenden Rechte auch für diese.
2.1 Zugang zur Applikation
Um auf die Applikation zugreifen zu können, benötigt der Kontoinhaber eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und Qualität. Die Betreiberin kann jederzeit zusätzliche Zugangsanforderungen definieren. Inhaberkontos werden in der Regel von der Betreiberin erstellt und an den Kontoinhaber transferiert. Um Zugang zur Applikation zu erhalten, muss der Kontoinhaber den Transfer des für ihn angelegten Inhaberkontos akzeptieren und ein persönliches Passwort definieren. Der Kontoinhaber ist für die Sicherheit des Passwortes verantwortlich. Falls der Kontoinhaber sein Passwort verliert oder vergisst, kann er das Passwort auf der Login-Seite unter Eingabe seiner registrierten E-Mail-Adresse zurücksetzen lassen.
Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Administratoren-Rechte für die Applikation bei der Betreiberin liegen und diese dadurch ebenfalls Zugriff auf sämtliche Daten hat, die vom Kontoinhaber oder den einzelnen Nutzern erfasst worden sind. Die Verwendung dieser Daten durch die Betreiberin ist in der Datenschutzerklärung geregelt.
2.2 Sicherheit
Der Kontoinhaber greift über eine von der Betreiberin über das Internet zur Verfügung gestellte Webanwendung auf die Applikation zu. Dies bedeutet, dass die Sicherheit und Integrität der Daten massgeblich von der technischen Unversehrtheit der Systeme des Kontoinhabers abhängen. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit einer allfälligen Offenlegung oder Fremdmanipulation von Daten, die auf eine Kompromittierung der Systeme des Kontoinhabers zurückzuführen sind.
2.3 Einschränkungen des Zugangs
Der Zugang zur Applikation unterliegt den folgenden Einschränkungen:
- Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, natürlichen oder juristischen Personen, die nicht explizit dazu berechtigt sind, durch Teilung seiner Zugangsdaten Zugang zur Applikation zu verschaffen. Der Kontoinhaber soll die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Applikation durch Unbefugte zu verhindern.
- Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, den Zugang zur Applikation zu nutzen, um Schäden an der Applikation zu verursachen oder die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Applikation zu beeinträchtigen oder einzuschränken.
- Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, sogenannte Penetrationstests durchzuführen oder durchführen zu lassen, um zur Prüfung der Sicherheit der Applikation und der Anwendungsdaten unautorisiert auf die Applikation zuzugreifen.
- Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, die technischen Schutzmechanismen der Betreiberin zum Schutz vor Fremdzugriffen zu umgehen.
2.4 Lizenzvereinbarung und Nutzungsrechte
Die Betreiberin gewährt dem Kontoinhaber hiermit eine begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Lizenztechnologie der Betreiberin zu nutzen, um auf die Applikation zuzugreifen und die von der Betreiberin erbrachten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (« Lizenz»). Der Kontoinhaber anerkennt, dass diese Lizenzvereinbarung keine Übertragung oder Abtretung von Immaterialgüterrechten an den Kontoinhaber zur Folge hat und zum Schutz der Lizenztechnologie und der Immaterialgüterrechte der Betreiberin den folgenden Einschränkungen unterliegt:
- Der Kontoinhaber anerkennt das umfassende Eigentum der Betreiberin an den Lizenzierten Technologie und verzichtet hiermit unwiderruflich darauf, Inhalt und Umfang dieser Rechte anzufechten.
- Der Kontoinhaber darf die Lizenzierte Technologie nur für seine eigene geschäftlichen Tätigkeit nutzen, welche insbesondere das datenbasierte Management der von ihm betriebenen und in der Applikation erfassten Restaurants umfasst.
- Der Kontoinhaber darf die Lizenz ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Betreiberin nicht ganz oder teilweise an Dritte weitergeben, weitergeben oder übertragen. Die vom Kontoinhaber zugelassenen Nutzer gelten nicht als Lizenznehmer der Betreiberin im Sinn dieser Vereinbarung.
- Der Kontoinhaber ist nicht berechtigt, auf den Quellcode der Lizenzierten Technologie zuzugreifen oder die in der Lizenztechnologie enthaltenen Informationen zu modifizieren, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zu extrahieren oder anderweitig zu reduzieren, sofern dies nach geltendem Recht nicht ausdrücklich zulässig ist.
- Der Kontoinhaber darf die die in der Lizenztechnologie enthaltenen Informationen nicht offenzulegen, reproduzieren, verteilen oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich machen und darf sie nicht dazu nutzen, um betrügerische oder illegale Aktivitäten zu fördern, durchzuführen oder anderweitig dazu beizutragen.
2.5 Verfügbarkeit der Applikation
Die Bereitstellung des Zugangs zur Applikation erfolgt in Übereinstimmung mit den Service Levels gemäss Anhang 1. Die Betreiberin ist dazu berechtigt, den Zugang zur Applikation umgehend auszusetzen, wenn der Kontoinhaber die Nutzungsrechte gemäss dieser Ziffer überschreitet, mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug ist oder die von der Betreiberin abgeänderten Nutzungsbedingungen nicht anerkennt.
3. Supportleistungen
3.1 Erbringung von Supportleistungen
Die Betreiberin verpflichtet sich dazu, dem Kontoinhaber gegen Bezahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr Supportleistungen zu erbringen, die zur Ausübung der Zugangsrechte zur Applikation erforderlich sind. Die Betreiberin wird die Support-Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbringen.
3.2 Einschränkung der Supportleistungen
Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, Supportleistungen in Bezug auf Probleme zu erbringen, die durch die unsachgemässe Nutzung der Applikation oder eine ohne Zustimmung der Betreiberin vorgenommene Änderung der Lizenztechnologie verursacht werden.
3.3 Verfügbarkeit der Supportleistungen
Die Erbringung der Supportleistungen erfolgt in Übereinstimmung mit den Service Levels gemäss in Anhang 1. Die Betreiberin ist dazu berechtigt, die Erbringung der Supportleistungen umgehend aussetzen, wenn der Kontoinhaber die Nutzungsrechte gemäss Ziffer 2 vorstehend überschreitet, mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug ist oder die von der Betreiberin abgeänderten Nutzungsbedingungen nicht anerkennt.
4. Nutzung des aleno Restaurantmanagementsystems
4.1 Erstellung von Nutzerkonten
Der Kontoinhaber kann nach eigenem Ermessen festlegen, welche Nutzer Zugriff auf die Applikation erhalten sollen und für jeden Nutzer ein persönliches oder gemeinsam verwendetes Nutzerkonto eröffnen. Der Kontoinhaber hat dabei die Möglichkeit, die Zugriffs-rechte für jedes Nutzerkonto individuell festzulegen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird dem Kontoinhaber empfohlen, die Zugriffsrechte so festzulegen, dass die einzelnen Nutzer nur Zugriff auf diejenigen Nutzerdaten haben, die sie zur Erbringung ihrer Dienstleistung tatsächlich benötigen (Privacy By Design).
Die vom Kontoinhaber auf der Applikation zugelassenen Nutzer gelten als Hilfspersonen des Kontoinhabers. Dies hat zur Folge, dass die Aktivitäten der einzelnen Nutzer dem Kontoinhaber zugerechnet werden und er für diese einzustehen hat, wie wenn sie von ihm selbst durchgeführt worden wären. Die Nutzer und die Betreiberin stehen in keinem Vertragsverhältnis zueinander. Die Nutzer gelten zudem explizit nicht als Drittbegünstigte aus diesen Nutzungsbedingungen. Den Nutzern steht aus diesen Nutzungsbedingungen somit kein direktes Forderungsrecht gegen die Betreiberin zu.
4.2 Festlegung der Kapazität
Um das aleno Restaurantmanagementsystem für die im Inhaberkonto erfassten Restaurants nutzen zu können, muss die Kapazität der Restaurants vom Kontoinhaber oder von den zugelassenen Nutzern manuell erfasst werden. Der Kontoinhaber oder Nutzer legt dabei die Dauer der Schicht sowie die Anzahl der Gäste fest, die pro Schicht bedient wer-den können. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Angemessenheit der eingegebenen Kapazitätsangaben.
4.3 Entgegennahme von Online-Reservationen (aleno Widget)
Das aleno Widget erlaubt dem Kontoinhaber, für die erfassten Restaurants Online-Reservationen entgegenzunehmen und diese über die Applikation automatisch zu erfassen. Das aleno Widget besteht aus einem einfachen Software Code, der vom Kontoinhaber in jede Webseite eingebettet werden kann. Die Integrationsweisung für den Software Code zur Nutzung des aleno Widgets ist im in die Applikation integrierten Helpcenter verfügbar. Falls der Software Code für das aleno Widget in die Webseite eines Dritten eingebettet wird, so ist der Kontoinhaber zur Einholung einer entsprechenden Einwilligung verpflichtet.
Der Kontoinhaber anerkennt, dass die automatische Erfassung von Online-Reservationen über das aleno Widget ohne Einbettung des Software Codes nicht möglich ist. Der Kontoinhaber anerkennt weiter, dass der Software Code des aleno Widgets urheberrechtliche geschützt ist und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin weder abgeändert noch für andere Zwecke verwendet werden darf.
4.4 Manuelle Erfassung von Direktreservationen
Nutzer haben die Möglichkeit, Direktreservationen (z.B. per Telefon) entgegenzunehmen und diese über die Applikation zu verwalten. Im Gegensatz zu Online-Reservationen müssen Direktreservationen manuell erfasst werden. Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Funktionalität des Reservationssystems von der vollständigen manuellen Erfassung der Direktreservationen abhängt. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und den Inhalt der manuell erfassten Direktreservationen und leistet keine Gewähr dafür, dass durch die manuelle Erfassung von Direktreservationen keine Überbuchungen oder Mehrfachbuchungen erfolgen.
4.5 Verwaltung von Reservationen
Nutzer haben die Möglichkeit, die erfassten Reservationen über die Applikation zu verwal-ten. Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Reservationen der Gäste verbindlich sind und sich die Kunden darauf verlassen, dass die reservierten Termine tatsächlich stattfinden können. Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung dafür, dass erfasste Reservation kurzfristig abgeändert werden können. Falls eine Reservation nicht eingehalten werden kann, ist der Kontoinhaber dafür verantwortlich, mit dem betreffenden Kunden in Kontakt zu treten und ihn entsprechend zu informieren.
5. Datenverarbeitung durch die Betreiberin
5.1 Grundsätze
Um die vertraglichen Dienstleistungen zu erbringen, ist die Betreiberin verpflichtet, die nachfolgend beschrieben Daten zu verarbeiten. Eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitungsaktivitäten und der von der Betreiberin verarbeiteten Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Betreiberin.
5.2 Datenerhebung durch die Betreiberin
Damit der Kontoinhaber sein Inhaberkonto erstellen kann, ist der Nutzer verpflichtet, der Betreiberin diverse Kontodaten zu übermitteln. Die übermittelten Kontodaten werden ausschliesslich zu den in der Datenschutzerklärung beschriebene Zwecken verwendet.
5.3 Datenerhebung durch den Kontoinhaber
Anlässlich der Nutzung der Applikation können der Kontoinhaber und die einzelnen Nutzer verschiede Arten von Daten erheben, die von der Betreiberin basierend auf den Grundsätzen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Die vom Kontoinhaber und den Nutzern erfassten Daten werden nicht auf den Servern der Betreiberin gespeichert, sondern direkt von den Servern des Kontoinhabers bzw. des Nutzers auf die Server des Cloud-Anbieters übertragen. Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Betreiberin keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten übernimmt, die vom Kontoinhaber oder der einzelnen Nutzer erfasst werden.
Sofern die DSGVO auf die Erfassung der Daten durch den Kontoinhaber oder die Nutzer Anwendung findet, so gilt der Kontoinhaber als Verantwortlicher (Controller) und die Betreiberin als Auftragsverarbeiter (Processor) im Sinne der DSGVO. Dies bedeutet, dass der Kontoinhaber und die Betreiberin gesetzlich zum Abschluss eines Auftrags-Datenverarbeitungsvertrags verpflichtet sind. Der Auftrags-Datenverarbeitungsvertrag der Betreiberin kann über diesen Link aufgerufen und abgeschlossen werden: https://www.aleno.me/de/policy#dataprocessingagreement .
6. Datenspeicherung und Backup
Die von der Betreiberin und dem Kontoinhaber erfassten Daten werden nicht auf den Servern der Betreiberin gespeichert, sondern direkt auf die Server des Cloud-Anbieters übertragen und dort gespeichert. Die Datenbank wird vom Cloud-Anbieter automatisch und in Echtzeit gesichert. Die Serverstruktur des Cloud-Anbieters ist so aufgebaut, dass die Daten dem Kontoinhaber und den einzelnen Nutzern durchgehend zur Verfügung stehen und die produktiven Server im Falle eines Ausfalls der Hauptinstanz übernehmen können.
Sofern die DSGVO auf die Datenverarbeitung durch die Betreiberin Anwendung findet, so gilt der Cloud-Anbieter als Unterauftragsverarbeiter (Sub-Processor) der Betreiberin. Der Cloud-Anbieter wird dementsprechend auf der Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgelistet, die über den Aleno Helpdesk öffentlich einsehbar ist. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, den Cloud-Anbieter ohne vorherige Ankündigung an den Nutzer zu wechseln und den Kontoinhaber durch Aktualisierung der Liste über den Wechsel zu informieren.
7. Nutzungsgebühr und Preismodell
7.1 Nutzungsgebühr
Als Gegenleistung für die Nutzung der Applikation sowie der von der Betreiberin erbrachten Dienstleistungen verpflichtet sich der Kontoinhaber zur Bezahlung der Nutzungsgebühr gemäss Nutzungsvertrag, der zwischen den Parteien abgeschlossen worden ist. Falls der Kontoinhaber über sein Inhaberkonto mehrere Restaurants erfasst, so erfolgt die Abrechnung für jedes Restaurant separat. Die Betreiberin hat das Recht, einzelne Restaurants im Falle der Nichtbezahlung der durch sie generierten Nutzungsgebühr zu sperren.
7.2 Steuern
Die Nutzungsgebühr versteht sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies bedeutet, dass eine allenfalls geschuldete gesetzliche Mehrwertsteuer zur angegebenen Nutzungsgebühr hinzugerechnet wird und vom Kontoinhaber zusätzlich zu bezahlen ist. Die Betreiberin trägt keine Verantwortung für allfällige Steuerverpflichtungen, die sich aus der Verwendung der Applikation, dem Bezug der Dienstleistungen und der Bezahlung der Nutzungsgebühr durch den Kontoinhaber ergeben.
7.3 Bezahlung der Nutzungsgebühr
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die monatliche Nutzungsgebühr in Euro (EUR) zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch die Kreditkarte, die der Kontoinhaber im System hinterlegt. Die Betreiberin hat keinen Zugriff auf die Kreditkarteninformationen des Kontoinhabers. Alternative Zahlungsarten können in begründeten Fällen individuell vereinbart werden.
7.4 Zahlungsverzug
Die Betreiberin ist dazu berechtigt, den Zugang zur Applikation und die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Kontoinhaber mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug ist. Die Betreiberin ist zudem berechtigt, dem Kontoinhaber ohne Mahnung Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 5% pro Jahr zu berechnen. Die Zinsen fallen bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung täglich an und werden am Ende eines jeden Kalendermonats aufgezinst.
7.5 Kein Recht auf Verrechnung
Die Vertragsparteien verzichten gegenseitig auf das Recht zur Verrechnung. Eine Verrechnung der Nutzungsgebühr mit allfälligen Gegenansprüche des Kontoinhabers bedarf folglich der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.
8. Beizug von Subunternehmern
Die Betreiberin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten freie Mitarbeiter einzusetzen oder ihre Pflichten an einen oder mehrere Subunternehmer ihrer Wahl zu übertragen. Sofern freie Mitarbeiter oder Subunternehmer Zugang zu vertraulichen Daten erhalten, so muss die Betreiberin sicherstellen, dass diese vertraglich zur Einhaltung allfälliger geltender Geheimhaltungsvorschriften verpflichtet sind. Die Betreiberin bleibt gegenüber dem Kontoinhaber für das Erbringen der Leistungen und den Ersatz von Schäden durch allfällige freie Mitarbeiter oder Subunternehmer verantwortlich, wie wenn sie selbst gehandelt hätte.
9. Geistige Eigentumsrechte and den Inhalten
Die von der Betreiberin bereitgestellten Inhalte sind durch Urheberrechts-, Marken-, Patent- und andere Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums geschützt. Die Inhalte können von der Betreiberin jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden und werden dem Kontoinhaber ausschliesslich zum Zwecke der Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der Inhalte über diesen Zweck hinaus stellt eine wesentliche Verletzung der Nutzungsbedingungen dar.
10. Referenzen
Die Betreiberin ist berechtigt, das Logo und den Firmennamen der Kontoinhaberin als Referenz zu verwenden. Typischerweise nutzt die Betreiberin diese Informationen auf ihrer Webseite sowie im Rahmen von internen und externen Präsentationen oder Veranstaltungen. Weitergehende Werbung der Betreiberin, welche die Geschäftsbeziehungen mit dem Kontoinhaber betreffen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kontoinhabers.
11. Höhere Gewalt
Falls die Betreiberin aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, wird sie von diesen Pflichten befreit. Der Kontoinhaber wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie die Partei aufgrund von Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist.
Höhere Gewalt ist ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch An-wendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmässig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Massnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmässigkeit).
Die Betreiberin hat den Kontoinhaber unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Sie wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass sie ihre Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.
12. Gewährleistung
Die Dienstleisterin leistet Gewähr dafür, dass sie alle anwendbaren rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Applikation erfüllt. Die Dienstleisterin leistet zudem Gewähr dafür, dass die Lizenztechnologie und die Inhalte keine Würmer, Trojanern, Spyware, Adware oder andere bösartigen Softwareprogramme enthält.
13. Haftungsbeschränkung
Die Betreiberin und der Kontoinhaber haften für sämtliche Schäden, die sie einander im Rahmen der Vertragserfüllung verursachen. Von dieser Haftung können sich beide Parteien durch den Nachweis fehlenden Verschuldens befreien. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für direkte oder unmittelbare Schäden infolge Verletzung des Vertrags haften die Parteien, soweit gesetzlich zulässig, nur bis zum Betrage von CHF 50'000.00. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ein Mitverschulden einer Partei ist dieser anzurechnen. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche innert 5 Jahren.
14. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen oder zu ergänzen. Im Falle von Änderungen werden die überarbeiteten Nutzungsbedingungen unverzüglich auf der Webseite der Betreiberin veröffentlicht. Das Datum, an dem die Nutzungsbedingungen zuletzt geändert worden sind, kann dem einleitenden Hinweis entnommen werden.
Damit Änderungen dieser Nutzungsbedingungen Geltung erlangen, müssen Sie vom Kontoinhaber innerhalb der von der Betreiberin gesetzten Annahmefrist angenommen werden. Aus diesem Grund kann es sein, dass der Kontoinhaber zur Annahme der geänderten Nutzungsbedingungen aufgefordert wird, wenn er sich in seinem Inhaberkonto anmeldet. Falls der Kontoinhaber die geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb der von der Betreiberin gesetzten Annahmefrist annimmt, hat die Betreiberin das Recht, den Zugang des Kontoinhabers zur Applikation sowie die Erbringung ihrer Dienstleistungen einzustellen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Salvatorische Klausel
Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser Nutzungsbedingungen Lücken, die die Parteien nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sich die Parteien, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck der Zusammenarbeit orientierter angemessener Weise auszufüllen oder zu ersetzen.
15.2 Keine einfache Gesellschaft
Dieser Vertrag beruht auf Leistung und Gegenleistung. Das Vertragsverhältnis als Ganzes und die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages sollen nicht als gesellschaftsähnliches Verhältnis qualifiziert oder ausgelegt werden. Insbesondere beabsichtigen der Kontoinhaber und die Betreiberin nicht, eine einfache Gesellschaft zu begründen.
15.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Nutzungsbedingungen ist schweizerisches materielles Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) und unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in Zürich ausschliesslich zuständig.
Anhang 1 – Service Levels
1. Allgemeine Informationen
Ziel der Service Levels ist es, die vereinbarte Leistungsqualität zu beschreiben und Angaben zur Verfügbarkeit der Applikation und der Supportleistungen zu machen.
2. Service Levels für Zugang zur Applikation
2.1 Verfügbarkeit
Die Betreiberin schuldet dem Kontoinhaber eine Verfügbarkeit von 99% pro Jahr während der Servicezeit, gemessen und abgerechnet pro Kalenderjahr (« Referenzzeitraum»). Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Applikation zum Gebrauch durch den Kontoinhaber sowie die Nutzer.
2.2 Ausgeschlossene Ausfallzeit
Ausgeschlossene Ausfallzeit bezeichnet einen Zeitraum während des Referenzzeitraums, in dem die Applikation nicht zugänglich ist, ohne dass die Betreiberin hierfür die Verantwortung trägt und die Verfügbarkeit rechnerisch als eingeschränkt gilt. Dazu gehören insbesondere:
- Ein Ausfall des Internets, eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, eines lokalen Netzwerks oder einer Software, die dem Kontoinhaber gehört oder von ihm kontrolliert wird;
- Ein Leistungsausfall, der auf eine Handlung oder Unterlassung des Kontoinhabers zurückzuführen ist;
- Ein Ereignis höherer Gewalt; sowie
- Geplante Nichtverfügbarkeit (siehe unten).
Je nach Art des Ausfalls besteht die Möglichkeit, dass die Betreiberin auf die Mitwirkung des Kontoinhabers angewiesen ist, um ein Verfügbarkeitsproblem zu lösen. Falls der Kontoinhaber auf einen Kontaktversuch der Betreiberin nicht reagiert, so steht die Ausfallzeit solange still, bis die Betreiberin in der Lage ist, mit dem Kontoinhaber Kontakt herzustellen, damit mit der Abhilfe des Verfügbarkeitsproblems begonnen werden kann.
2.3 Geplante Nichtverfügbarkeit
Die Betreiberin ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen (Wartungsfenster). Die Betreiberin kann mit einwöchiger Vorlaufzeit Wartungsfenster ankündigen.
3. Service Levels für Supportleistungen
3.1 Einreichung von Support-Anfragen
Die Betreiberin bietet auf Anfrage des Kontoinhabers hin Supportleistungen auf Deutsch und Englisch durch ihren Support-Desk an (" Support-Anfragen"). Support-Anfragen werden durchgehend bearbeitet und sind wie folgt an die Betreiberin zu richten:
Telefonische Anfragen: +41 43 508 24 65
Anfragen per E-Mail: support@aleno.me
Die Betreiberin stellt sicher, dass ihr Support-Desk durchgehend betriebsbereit und angemessen besetzt ist. Die Betreiberin ist berechtigt, die Supportleistungen ohne vorherige Zustimmung des Kontoinhabers nach eigenem Ermessen an Dritte auszulagern.
3.2 Kategorisierung von Support-Anfragen
Die vom Kontoinhaber eingereichten Support-Anfragen werden basierend auf deren Dringlichkeit wie folgt kategorisiert:
- Dringend: Wenn die Applikation nicht zur Verfügung steht (Geplante Nichtverfügbarkeit ausgenommen).
- Hoch: Wenn eine Kernfunktion der Applikation erheblich beeinträchtig ist.
- Mittel: Wenn eine Kernfunktion der Applikation in nicht erheblicher Weise beeinträchtigt ist oder Nebenfunktion der Applikation erheblich beeinträchtigt ist.
- Niedrig: Wenn eine Nebenfunktion der Applikation in nicht erheblicher Weise beeinträchtigt ist oder es sich um kosmetisches Problem handelt.
Die Betreiberin bestimmt die Kategorie einer Support-Anfrage nach eigenem Ermessen.
3.3 Reaktionszeit
Die Betreiberin unternimmt angemessene Anstrengungen, um in Übereinstimmung mit den folgenden Zeiträumen auf Support-Anfragen des Kontoinhabers zu reagieren und das Vorgehen zur Fortführung der ungehinderten Nutzung der Applikation zu besprechen:
- Dringend: 2 Stunden
- Hoch: 6 Stunden
- Mittel: 24 Stunden
- Niedrig: 7 Tage
Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, allfällige technische Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation innerhalb der Reaktionszeit zu beheben.